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Eine GmbH wird neu gegründet, Stammkapital EUR 25.000,00. Der Einzelunternehmer e.K. hat positives Kapitalkonto. Was geschieht mit den bereits begründeten Ansprüchen des Einzelunternehmers aus dem Handelsvertretervertrag gem. § 89b HGB?Ist eine Übertragung auf die GmbH möglich oder sogar verpflichtend?Wie werden die zukünftig entstehenden Ausgleichsansprüche in der GmbH behandelt?Muss eine jährliche Bewertung des (zukünftigen) im abgelaufenen Kalenderjahr entstandenen Ausgleichsanspruches erfolgen und wie ist dieser steuerlich zu erfassen? Falls dieser nicht bei der GmbH, sondern beim Gesellschafter berücksichtigt wird, der Aufwand aber bei der GmbH liegt, könnte u.U. eine vGA vorliegen? Einverständnis der Versicherungsgesellschaft zur Einbringung liegt vor.
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