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Freigrenze,EUR 256

Mein Mandant will gelegentlich an seine Frau Rechnungen schreiben über EDV-Arbeiten etc. Der Ehemann hat kein Gewerbe angemeldet. Ansonsten Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Ich bin der Meinung, dass es mal eine Freigrenze über DM 500,00 oder Euro 500,00 gab für gelegentliche Einnahmen?Kann aber leider nichts mehr darüber finden. Können Sie mir da bitte weiterhelfen?
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