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Privates Veräußerungsgeschäft,Übertragung eines Wirtschaftsguts,§ 23 EStG

SachverhaltEs wurde eine Eigentumswohnung durch Bauträgerkaufvertrag vom 09.09.2013 (Datum Notarvertrag) gekauft. Übergabe durch den Bauträger am 22.06.2015. Die Wohnung befindet sich in Neu-Ulm, Bayern. Es handelt sich um eine selbständige voll ausgestattete Zweit-Wohnung in der selben Wohnanlage, in der auch die Eigentümer wohnen.  NutzungDie Nutzung der Wohnung erfolgte durch die volljährigen Kinder der Eigentümer bzw. Enkel der Eigentümer für insgesamt ca. eine Woche im Jahr. Ein Sohn, der in Brasilien wohnt, nutzt die Wohnung zwischen ein und drei Monate im Jahr. Für insgesamt drei bis vier Tage wurde die Wohnung an Bekannte ebenfalls kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Wohnung wurde von den Eigentümern selbst so gut wie nicht benutzt. Die Unterhalts-Kosten dieser Wohnung tragen die Eigentümer. Irgendwelche Einnahmen sind nicht erzielt worden, deshalb wurde die Wohnung auch einkonmmensteuerlich nicht erfasst.FrageWenn die Eigentümer die Wohnung 2019 verkaufen, ist der Veräußerungsgewinn zu versteuern?
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