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Container,P&R,Veräußerung

Sachverhalt:Unser Mandant hatte durch die Vermietung von Containern der nun insolventen Firma P&R Container GmbH laufende Einkünfte aus § 23 EStG und durch deren Verkauf auch private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG.Zusätzliche Information: Im Jahr 2017 hat unser Mandant durch die Veräußerung eines Containers einen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG erzielt. (Wir denken in Zusammenhang mit unserer Fragestellung an einen eventuellen Verlustrücktrag.)Im Jahr 2018 hat die P&R Container GmbH einen Insolvenzantrag gestellt. Unser Mandant hat letztmalig für das vierte Quartal 2017 im Jahr 2018 eine Mietgutschrift erhalten. Weitere Zahlungen sind nicht geflossen.Nach Rücksprache mit dem Mandanten ist darüber hinaus nach Abschluss des Insolvenzverfahrens zur Abgeltung der Ansprüche aus der Vermietung der Container und dem Verkauf der Container nur noch eine Zahlung von maximal 20 % des eingesetzten Kapitals zu erwarten. Wann und ob dieser Betrag ausgezahlt wird, steht jedoch aktuell nicht konkret fest. Fragestellungen:Müssen im Jahr 2018 für die verbliebenen Container aufgrund der Insolvenz Sonderabschreibungen gebildet werden, die die laufenden Einkünfte mindern? oderWird durch die Insolvenz der Firma P&R ein privates Veräußerungsgeschäft generiert, und wenn ja, wann?
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