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Pflege,Verhinderungspflege,Angehörige

Unser Mandant pflegt seine Mutter mit Pflegegrad 2. Als Krankheitsvertretung/Urlaubsvertretung wird die Schwiegertochter unseres Mandanten (somit kein Angehöriger i.S.d. § 15 AO) die sogenannte Verhinderungspflege übernehmen. Hierfür werden von der Krankenkasse bis max. 1.612,00 Euro erstattet.Fragestellung: Kann die Schwiegertochter für die Einnahmen aus der Verhinderungspflege die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 36 EStG in Anspruch nehmen und sich auf die sittliche/moralische Verpflichtung berufen?
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