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§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO,Bilanzberichtigung,§ 4 Abs. 1,§ 5 Abs. 1 EStG

Die A+B GbR (beteiligt sind die A GmbH und die B GmbH und Co. KG zu jeweils 50 %). Die GbR hat im Dezember 2017 ein Grundstück an B privat (Privatvermögen von B) für EUR 700.000,00 verkauft. Nun stellen A und B fest, dass das Grundstück nur einen Verkehrswert von EUR 600.000,00 hat und wollen den damaligen Kaufvertrag aus Dezember 2017 rückabwickeln und das Grundstück nun für EUR 600.000,00 an den B privat veräßern.Der GuE-Bescheid 2017 für die GbR steht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.Frage: Kann nun für das Jahr 2017 eine berichtigte Bilanz abgegeben werden mit einen um EUR 100.000,00 geringeren Gewinn?
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