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privates Veräußerungsgeschäft,Scheidung

Folgende Frage stellt sich mir in Zusammenhang mit einer Mandatsbetreuung:Unser Mandant hat im Jahr 2007 zusammen mit seiner Ehefrau je zur Hälfte ein Grundstück zum Preis von 56.000 € erworben. Von seiner Ehefrau wurde unser Mandant mittlerweile geschieden. In diesem Zusammenhang wurde ihm das Grundstück komplett überschrieben. Dies geschah im Februar 2019. Im Moment hat unser Mandant ein Angebot für einen Verkauf dieses Grundstücks. Die ursprüngliche Spekulationsfrist von zehn Jahren ist überschritten. Beginnt jetzt mit der Übernahme durch den Ehemann eine neue Frist? Beginnt die Frist nur neu für die übernommene Hälfte des Grundstücks? Hat die Übernahme durch den Ehemann eventuell kein Relevanz für die Spekulationsfrist und er kann das Grundstück steuerfrei veräußern? Welche steuerliche Auswirkung hätte ein Verkauf des Grundstückes zum Preis von 110.000 €?
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