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Zuweisung Besteuerungsrecht,DBA,englische Rente Art. 17 DBA UK

Mein Mandant ist Engländer mit Wohnsitz in Deutschland. Bei seiner früheren langjährigen Angestelltentätigkeit in GB hat er das sog. „Contracting Out“ gewählt und sich für einen Vertrag bei Equitable Life entschieden. Die „Versicherung“ wurde im Jahr 2017 als Einmalzahlung (auf Wunsch meines Mandaten, es wäre auch monatl. Zahlungen möglich gewesen) ausgezahlt und der englischen Einkommensteuer unterworfen. Streitig ist nunmehr, ob es sich um eine Zahlung i.R. des Artikels 17 Abs. 1 DBA GB/D oder des Artikels 17 Abs. 2 DBA GB/D handelt oder ggf. unter einen anderen Artikel im DBA fällt. Vorteilhaft wäre für unseren Mandanten, wenn das Besteuerungsrecht in GB läge und folglich in Deutschland die Freistellung erfolgt.
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