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Privates Veräußerungsgeschäft,Aufschiebende Bedingung,Kaufvertrag

Die Eheleute W besitzen insgesamt drei Grundstücke/Gebäude je zur ideellen Hälfte. Eines ist zu eigenen Wohnzwecken genutzt, die anderen beiden sind fremdvermietet. Alle Grundstücke sind Privatvermögen. Zur Finanzierung bestehen noch Restschulden, für die die Zinsbindungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Eheleute beabsichtigen, sich scheiden zu lassen. Der Ehemann beabsichtigt, die Hälfte der Ehefrau zu übernehmen, ihr eine Einmalzahlung von 75 T€ zu zahlen und die hälftigen Darlehen der Ehefrau zu übernehmen. Da die zehnjährige Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen ist, wird vorgeschlagen, bereits jetzt einen notariellen Übergabevertrag zu schließen, der erst nach Ablauf der Spekulationsfrist und der Zinsbindung wirksam werden soll. Fragen:1. Lässt sich die Spekulationssteuer durch einen aufschiebend bedingten Übertragungsvertrag vermeiden?2. Inwieweit fällt Grunderwerbsteuer für den Ehemann an bei Übernahme der Verbindlichkeiten?3. Entsteht für den Ehemann Spekulationssteuer oder nur für die Ehefrau?
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