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eigene Wohnzwecke,§ 23 EStG,unentgeltliche Vermietung an Sohn

Unser Mandant hat im Juni 2019 ein Einfamilienhaus käuflich erworben. Dieses wird in den nächsten drei Jahren unentgeltlich an den Sohn überlassen. Dieser wird diese Immobilie nach Ablauf der drei Jahre von seinen Eltern käuflich erwerben. Ist die Zehn-Jahres-Frist hier unerheblich, da es sich um eine Konsumgutlösung handelt, oder muss bei Verkauf an den Sohn in drei Jahren ein Veräußerungsgewinn berücksichtigt werden?
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