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Ermittlung Veräußerungsgewinn,Steuerpflichtige Veräußerung § 23 EStG,teilentgeltlicher Erwerb

Wie hoch ist der Veräußerungsgewinn im Jahr 2017 bei Mdt. A durch Verkauf der Häuser B 12 und B 10?Mdt. A kauft mit seiner Ex-Frau zwischen 1997 und 2005 folgende drei Grundstücke, jeweils mit einem EFH bebaut:– Haus A: Mdt. A wohnt darin 2009 bis 2013, danach vermietet (Käufer 50 : 50 Mdt./Ex-Frau)– Haus B 12: Mdt./Ex-Frau wohnt darin 1997 bis 2009, dann vermietet (Käufer 50 : 50 Mdt./Ex-Frau)– Haus B 10: Immer vermietet (Käufer Ex-Frau 100 %)Im Jahr 2013 lassen sich die beiden scheiden.Im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung im Jahr 2013 übernimmt Mdt. A – Haus B 10 zu 100 %, Wert TEUR 300 (100 %) – Haus B 12 restliche 50 %, Wert TEUR 500 (100 %)Im Gegenzug überträgt er seiner Frau seinen 50-%-Anteil am Haus A (Wert 100 % TEUR 210) und übernimmt die restlichen Darlehensverpflichtungen seiner Ex-Frau aus dem Kauf der beiden anderen Häuser (Valuta 2013 50 % entspricht TEUR 290).Die AfA von 2013–2017 in Haus B 12 und B 10 beträgt TEUR 20.Im Jahr 2017 verkauft er beide Häuser B 12 (TEUR 522) und B 10 (TEUR 312).1. Wie hoch sind seine Anschaffungskosten?2. Welcher Hausverkauf ist im Jahr 2017 zu versteuern?3. Wie hoch ist der Veräußerunsgewinn?(Gewerblicher Grundstückshandel liegt nicht vor)
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