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Privates Veräußerungsgeschäft,Teilentgeltlicher Erwerb

Ausgangssituation:Mutter hat zwei Immobilien. Laut Gutachten ist Immobilie Nr. 1 = 520 T€ und Nr. 2 = 580 T€ wert. Mutter hat zwei Kinder. Kind A soll Immobilie Nr. 1 bekommen gegen Kaufpreiszahlung von 120 T€. Kind B soll Immobilie Nr. 2 bekommen gegen Kaufpreiszahlung von 180 T€.Fragestellung:Beginnt die Spekulationsfrist i.S.d. § 23 EStG neu zu laufen?Wenn ja, für den gesamten Immobilienwert oder nur für „entgeltlichen“ Teil?Wirkt sich der Gutachtenwert auf eine spätere Spekulationsgewinnrealisierung aus?Gibt es Unterschiede in der Betrachtung, wenn Immobilie A ab Schenkung vermietet wird und Immobilie B selbst genutzt?
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