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Fristbeginn,§ 23 EStG

Mandant hat mit Notarvertrag vom 07.05.2009 eine Eigentumswohnung angeschafft, die seit dem Übergang Nutzen und Lasten vermietet ist.Im Notarvertrag vom 07.05.2009 war u.a. Folgendes vereinbart:„Grundvoraussetzungen für die Fälligkeit des Kaufpreises sind:a) ...b) ...c) Vorliegen der Verwalterzustimmung samt Verwalternachweis in grundbuchtauglicher Form“Der Zeitpunkt der Verwalterzustimmung war am 25.05.2009.Es ist geplant, diese Wohnung notariell am 10.05.2019 zu verkaufen.Frage:Wann endet die Veräußerungsfrist i.S.v. § 23 EStG?
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