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Darlehensübernahme,Ehescheidung,§ 23 EStG

Die Eheleute EM und EF leben getrennt. Es steht aktuell in 2019 die Scheidung an. Im Rahmen der Scheidung möchte EM den 50-%-Anteil des gemeinsamen privaten Wohnhauses gegen Darlehensübernahme und Ausgleichzahlung von EF übernehmen. Seit der Trennung lebt EM mit den gemeinsamen Kindern (unentgeltlich) im Haus. EF ist am 01.09.2017 erstmalig ausgezogen. Ab dem 16.01.2018 ist EF wegen eines Versöhnungsversuches kurzfristig wieder eingezogen.Die zehnjährige Spekulationsfrist ist noch nicht abgelaufen.Fragestellung:Muss EF die Übergabe an EM gegen Darlehensübernahme und Ausgleichzahlung nach § 23 EStG versteuern?
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