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Mandantin A pflegt Ihre Schwester B. B hat die Pflegestufe I und einen Behindertenausweis mit Grad der Behinderung 90. Mandantin A bekommt kein Pflegegeld, das behält B, dafür werden von der Krankenkasse von B Beiträge an die Rentenversicherung von A für die ehrenamtliche Pflege gezahlt. Das FA hat den Pflege-Pauschbetrag gestrichen mit der Begründung, das B keine Pflegestufe III und kein Kennzeichen H in Ihrem Behindertenausweis hat und beruft sich auf das BFH-Urteil vom 20. Februar 2013, III R 9/02 – BStBl II 2003, 476. Frage: Ist die Streichung des Pflegepauschbetrages rechtens? In zwei Bescheiden bei der Mandantin hat das FA den Pauschbetrag anerkannt, in anderen nicht (es wurden Erklärungen von 5 Jahren gleichzeitig abgegeben)
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