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Meine Mandantin lebt mit ihrem Lebenspartner (nicht verheiratet) zusammen in Deutschland. Es sind im VZ 2013 hohe Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung bei meiner Mandantin entstanden. Grund für die künstliche Befruchtung war der Umstand, dass die Spermien des Lebenspartners nicht schnell genug waren und somit die Zeugung eines Kindes auf natürlichem Wege nicht möglich war. Das Paar entschied sich also für den Weg der künstlichen Befruchtung. Das Finanzamt lässt die Kosten nicht zum Abzug zu. Zurecht? Und wenn nicht auf welcher Grundlage wäre die Anerkennung der Kosten möglich?
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