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Der Mandant hat für sein persönliches Ableben an eine Brüdergemeinde, die seine Beerdigung ausführen wird, in 2014 vorab 3.200,00 € eigene Beerdigungskosten entrichtet. Können diese Kosten im Jahr 2014 steuerlich als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden oder ggf. als Sonderausgaben?
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