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Die steuerpflichtigen Eheleute wählen bei ihrer Einkommensteuererklärung 2013 die Einzelveranlagung von Ehegatten gem. § 26 a EStG. Gem. § 26a Abs. 2 Satz 2 EStG wird beantragt, die Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und die Beträge nach § 35 a EStG zur Hälfte auf die Ehegatten zu verteilen. Die Ehefrau ist zu 100% behindert. Wird auch der Pauschbetrag für behinderte Menschen gem. § 33b Abs. 3 EStG aufgeteilt?
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