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Umsatzsteuer,Geschäftsveräußerung,Betriebsvorrichtungen

Unsere Mandantin vermietet unter Verzicht auf die Befreiung von Umsatzsteuer Teileigentum – Ladengeschäft, TG-Stellplätze. Das Teileigentum wurde vor 15 Jahren von unserer Mandantin erworben. Der Mieter beabsichtigt, das Teileigentum zu erwerben. Neben der Immobilie werden auch Betriebsvorrichtungen in Form von Kühlanlagen, Tiefkühlräumen veräußert. Ein Teil des Gesamtkaufpreises entfällt auf die Betriebsvorrichtungen. Wie ist der auf die Betriebsvorrichtung entfallende Kaufpreis umsatzsteuerlich zu behandeln? Liegt eine Geschäftsveräußerung in Ganzen vor, wenn der Mieter die Immobilie weiterhin vermietet? Wie ist der Gesamtkaufpreis umsatzsteuerlich zu behandeln, wenn der Mieter die Immobilie nebst Betriebsvorrichtung nach Kauf selbst nutzt?
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