Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Geschäftsveräußerung im Ganzen,Unternehmensvermögen

Mein Mandant betreibt als Einzelunternehmer eine Schreinerei. Im Kj. 2019 wurden eine Werkstatt, Lagerhalle und Büroräume sowie eine Wohnung für den Sohn des Betriebsinhabers errichtet. Auf die Wohnung entfallen ca. 10 %. 90 % wurden als notwendiges Betriebsvermögen ausgewiesen. Aus 90 % der Kosten wurde auch der Vorsteuerabzug vorgenommen. Nachdem zwischen dem Betriebsinhaber und seiner Ehefrau der Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbart wurde und der Ehemann die Schreinerei im umsatzsteuerlichen Sinne nach außen allein vertritt, hat die Ehegattengemeinschaft das im Kj. 2019 errichtete Betriebsgebäude umsatzsteuerpflichtig an den Ehemann vermietet. Die Vorsteuer wurde ebenfalls von der Ehegattengemeinschaft geltend gemacht. Im ertragsteuerrechtlichen Sinne wurde das Grundstück in der Steuerbilanz der Schreinerei zu 90 % ausgewiesen. Der Schreinereibetrieb soll nun auf den Sohn ohne das Grundstück übertragen werden. Das Grundstück soll weiterhin von der Ehegattengemeinschaft an den neuen Inhaber der Schreinerei umsatzsteuerpflichtig vermietet werden. Das Grundstück ist dann unter Auflösung der stillen Reserven aus dem Betriebsvermögen zu entnehmen. Ist durch die umsatzsteuerfreie Entnahme des Grundstücks die Vorsteuer nach § 15a UStG zu berichtigen, obwohl die Ehegattengemeinschaft im umsatzsteuerlichen Sinne weiterhin umsatzsteuerpflichtig vermietet?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen