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Umsatzsteuer,Geschäftsveräußerung im Ganzen,Teilbetrieb

Eine GmbH vermietet diverse Immobilien und auch einige Betriebsvorrichtungen. Im Jahr 2020 wurde ein Gastronomiebetrieb (Gebäude + GrdStk.) für 200 T€ übernommen und seitdem bis heute aufwendig für ca. 400 T€ renoviert mit dem Ziel, den Betrieb langfristig an einen Gastronomen zu verpachten. Aus den Renovierungsmaßnahmen wurde i.H.v. ca. 80 T€ Vorsteuer gezogen. Aus gesundheitlichen Gründen will/muss der GmbH-Geschäftsführer von diesem Projekt Abstand nehmen und das renovierte Objekt weiterverkaufen. Das Risiko, die geltend gemachte Vorsteuer wieder zurückzuzahlen, soll zwingend vermieden werden. Daher soll im Kaufvertrag voraussichtlich auf das Vorliegen einer GiG hingewiesen werden und hilfsweise die Option zur umsatzsteuerpflichtigen Veräußerung gezogen werden. Fragen: 1) Kann es sich bei o.g. Sachverhalt um eine Geschäftsveräußerung im Ganzen handeln, wenn eine Betriebsverpachtung zwar nachweislich und plausibel beabsichtigt war, es jedoch nie zu einer Verpachtung bzw. Betriebseröffnung gekommen ist? 2) Ist es für eine Geschäftsveräußerung im Ganzen schädlich, wenn die GmbH zwar einen deutlich abgrenzbaren einzelnen Geschäftsbetrieb (neu erworbenen Gastro-Betrieb) veräußert, dieser jedoch nur ein Teil der gesamten unternehmerischen Tätigkeit darstellt?
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