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Beendigung des Erbbaurechts,Entschädigungszahlung

Meine Mandanten haben ein Grundstück im Rahmen eines Erbpachtvertrags vermietet. Zum 31.12.2020 wurde dieser Vertrag aufgelöst, und meine Mandanten haben das auf ihrem Grundstück errichtete Gebäude von der Miete „abgekauft“. Der Wert für das Gebäude wurde von einem Sachverständigen festgestellt. Dabei handelt es sich jedoch nicht um einen Kaufvertrag für ein Gebäude, sondern eine Entschädigungszahlung. Unsere Mandanten sind in den Mietvertrag eingetreten und haben das Gebäude umsatzsteuerpflichtig vermietet. Handelt es sich bei dem Verkauf um eine Geschäftsveräußerung im Ganzen, die nicht umsatzsteuerbar ist? Ist die Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG hier zu beachten? Wenn ja, über welchen Zeitraum? Wie ist die Entschädigungszahlung ertragsteuerlich zu behandeln? Abzuschreiben wie ein Gebäude? Oder welche Nutzungsdauer ist anzusetzen?
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