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Umsatzsteuer,Geschäftsveräußerung im Ganzen,Gaststätte

Ein Mandant verkauft seinen gesamten Betrieb. Da es keinen Nachfolger gibt, will er das Inventar (bzw. den gesamten Betrieb) an den Verpächter verkaufen. Es handelt sich um eine Gaststätte in einem Schwimmbad. Die Stadt wird einen neuen Pächter suchen und mit diesem einen Mietvertrag machen. Allerdings war und bleibt die Miete ohne Umsatzsteuer, und die Stadt ist auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Somit müsste beim Verkauf eigentlich die Umsatzsteuer ausgewiesen werden?
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