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Grundstück,Ausschlussumsatz

Die Eheleute AB mit 19 % und der Sohn C mit 81 % Anteil haben gemeinsam ein Grundstück mit aufstehenden Gebäuden zu einem Kaufpreis von 250 T€ umsatzsteuerfrei erworben. Die vorhandenen alten Gebäude wurden zum größten Teil abgerissen. Die Objekte befinden sich zzt. noch in der Umbauphase mit dem Ziel, für die Eheleute AB eine Penthouse-Ferienwohnung mit 100 % Fremdvermietung und für C ein Lokal im Erdgeschoss sowie unabhängig davon mit drei Ferienwohnungen im Obergeschoss zu errichten. Die Investitionen in den Umbau sollen sich auf ca. 1,6 Mio. € belaufen, wovon zzt. rd. 9,5 T€ verbaut sind. Durch die gemeinschaftliche Auftragserteilung nach „außen“ wurde bei der Bauherrengemeinschaft (BHG) der jeweilige volle Vorsteuerabzug in den USt-Voranmeldungen bzw. USt-Erklärungen geltend gemacht und so auch veranlagt. Noch während der Umbauphase soll der unvollendete Komplex an den Nachbarn, der ebenfalls dort ein Hotel errichtet, verkauft werden. Dieser weiß allerdings zzt. noch nicht, wie er dieses Kaufobjekt nutzen wird. Wie ist die umsatzsteuerliche Behandlung bei der BHG bei Nutzung des Kaufobjekts durch den Nachbarn a) bei voller Zuordnung, b) bei teilweiser Zuordnung bzw. c) bei Nichtzuordnung zu seinem Unternehmensvermögen? Liegt eine Geschäftsveräußerung im Ganzen (GiG) vor?
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