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§ 17 EStG,Stichtagsbesteuerung,aufschiebende Bedingung

Mein Mandant ist zu 80 % an einer GmbH beteiligt, Anteile im PV, die restlichen Anteile liegen beim zweiten Gesellschafter G, einer GmbH. Der Mandant will in vier Schritten, die in einem einheitlichen notariellen Vertrag vereinbart werden sollen, seine Anteile an G übertragen. Schritt 1: M verkauft zu nominellen Wert 10 % der Anteile an G, danach also Anteilsverhältnis 70/30. 2. Schritt: M verkauft zum Nominalwert weitere 20 % an G, danach 50/50. 3. Schritt: G erhält das Recht, innerhalb von zehn Jahren weitere 20 % zu erwerben gegen Zahlung von rund 400.000 Euro an M und im 4. Schritt innerhalb von 15 Jahren weiter 20 % der Anteile gegen Zahlung von 500.000 Euro, danach Verhältnis 10/90. In Schritt 1 und 2 wird nur der Nominalwert bezahlt, sodass kein Veräußerungsgewinn anfällt. Die Schritte 3 + 4 sind an Voraussetzungen geknüpft, also derzeit noch nicht sicher, ob sie eintreffen. Falls die Übertragungen so durchgeführt werden, fällt doch in den Schritten 3 + 4 Steuer auf den Veräußerungsgewinn an, aber erst bei Durchführung der jeweiligen Übertragung. Ist dies korrekt? 
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