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Einkommensteuer,Außergewöhnliche Belastungen,Behinderungsbedingte Umbauten

Die Tochter T hat einen Schlaganfall erlitten und muss wegen teilweiser Lähmung die eigene Wohnung umbauen. T wohnt im Hause der Mutter M. Es gibt keinen Mietvertrag und keine Mietzahlungen. T nutzt eine eigene abgeschlossene Wohnung unentgeltlich. T möchte die Umbaukosten (Treppenlift, Badezimmer, behindertengerechte Umbauten) selbst tragen und steuerlich geltend machen. Fragen: Kann T die Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen geltend machen? Welche Rolle spielt dabei, dass T die Wohnung nicht selbst gehört und es keinen Mietvertrag gibt? Anmerkung: Auf die zumutbare Eigenbelastung braucht nicht eingegangen werden.
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