Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Unterhalt Eltern an Kind,§ 33a EStG

Das Kind des Steuerpflichtigen hat im März 2019 sein Masterstudium abgeschlossen und belegt anschließend sein Bachelorstudium (Zweitstudium). Ab September wird kein Kindergeld mehr gezahlt, da das Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat. Das Kind wohnt zu Hause und hat keine Nebeneinkünfte/Bezüge oder Vermögen. Können ab diesem Zeitraum Unterhaltsaufwendungen ohne Nachweis i. H. v. mtl. 764 € beim Steuerpflichtigen geltend gemacht werden?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen