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Unterhalt,Ausland

K kam nach Deutschland, um Geld für sein Familie auf den Philippinen zu verdienen. Diese lebt dort in ärmlichen Verhältnissen. Eltern sind krank, Nichte lebt bei den Eltern. Ein Abzug der Unterhaltsaufwendungen wird durch das Finanzamt nicht gewährt, da deutsche Anforderungen an die Bedürftigkeit nachgewiesen werden sollen. Die örtlichen Verhältnisse sind ärmlich und schlecht – deutsche „Standards“ passen einfach nicht. Es wird argumentiert, dass Personen im erwerbsfähigen Alter ihren Lebensunterhalt durch die Verwertung der eigene Arbeitskraft bestreiten. Dies ist m.E. bei Krankheit nicht gegeben. Dieser schlechte Gesundheitszustand soll nachgewiesen werden. Weiterhin soll detailliert dargelegt werden, wie der Unterhalt bisher bestritten wurde – man hat bisher jedoch „irgendwie gelebt“. Welche Argumentationen könnten den Abzug ermöglichen?
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