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§ 33a Abs. 1 EStG,eigene Einkünfte und Bezüge,bayerisches Familiengeld

Folgender Sachverhalt: Mandant unverheiratet, ein Kind, wohnt mit Kindsmutter in einem Haushalt. Geltendmachung von Unterhaltsleistungen an die Kindsmutter. Ist das bezogene bayerische Familiengeld als sonstiger Bezug zu werten und sind entsprechend die Unterhaltsleistungen zu kürzen?
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