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Scheinvaterregress,Unterhaltsverpflichtung

Mandant ist aufgrund eines DNA-Tests als der biologische Vater einer nun 23 Jahre alten Tochter festgestellt worden. Die Vaterschaft war ihm bisher nicht bekannt. Der Ehemann der Mutter lebt getrennt von dieser und hatte Unterhalt für das Kind gezahlt, weil er nicht wusste, dass er nicht der Vater des Kindes ist. Der Scheinvater fordert den gezahlten Unterhalt nun vom biologischen Vater ein (Scheinvaterregress). Der Anspruch ist zivilrechtlich unzweifelhaft. Frage: Wie wirkt sich die Regresszahlung in der Einkommensteuer aus? Handelt es sich um außergewöhnliche Belastungen?
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