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§ 33b EStG,Behinderten-Pauschbetrag

Der Mandant hatte bisher eine Behinderung von 100 % und Merkzeichen G. Er bringt eine neue Bescheinigung, die ab 01.04.2019 gültig ist, mit 80 % Behinderung und Merkzeichen G. Ein anteilige Berücksichtigung ist lt. der Eingabe nicht möglich. Was gilt für das gesamte Jahr?
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