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Reihengeschäft,Japan

Unser Mandant, die I GmbH, betreibt internationale Geschäfte. Konkret haben wir hier den folgenden Fall geprüft:Der Kunde beauftragt die I GmbH mit der Lieferung eines Gegenstandes. Die I GmbH gibt diesen Auftrag an eine Firma mit Sitz in Japan weiter. Die Warenbewegung erfolgt direkt von der japanischen Firma an den Kunden der I GmbH, und zwar wird die Ware von der I GmbH in Japan abgeholt und direkt an den Kunden in EU oder Drittland ausgeliefert.Unserer Meinung nach handelt es sich hierbei um ein in Deutschland nicht steuerbares Reihengeschäft. Die I GmbH müsste sich für umsatzsteuerliche Zwecke in Japan registrieren lassen. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie diese Meinung teilen.Zudem bitten wir um Mitteilung, mit welchen Konsequenzen die I GmbH bei Nichtregistrierung in Japan zu rechnen hat. Gelten die gleichen Konsequenzen, soweit die I GmbH die Registrierung in EU- oder anderen Drittländern unterlässt?
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