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innergemeinschaftlicher erwerb,erwerbsschwelle

A war bis 2010 umsatzsteuerlicher Unternehmer. Ab 2011 hat er die Kleinunternehmerregelung geltend gemacht.A hat eine Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer und bezieht Waren aus Rumänien. Der dortige Unternehmer stellt aufgrund der USt-IDNr. von A seine Rechnungen ohne Umsatzsteuer.Da die Warenlieferungen pro Jahr max 3.000 Euro betragen, liegt A unterhalb der Erwerbsschwelle von 12.500 Euro. Dementsprechend könnte A die Ware ohne rumänische Umsatzsteuer kaufen und müsste in Deutschland keine Erwerbsbesteuerung durchführen.Sehen Sie das auch so?
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