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innergemeinschaftlicher,Erwerb,§ 1a UStG

Eine meiner Mandantinnen (dt. GmbH mit deutscher und niederländischer USt-ID) importiert Waren aus dem Drittland in die NL.Dort führt sie die anfallende EUSt ab.Nun liefert sie die Waren von den Niederlanden direkt zu ihren deutschen Kunden (Unternehmer).Hierbei nutzt sie ihre niederländische USt-ID.Ist die Lieferung für meine Mandantin als ig. Lieferung in den Niederlanden steuerfrei und zugleich in Deutschland nicht steuerbar? Der Erwerber müsste dann den ig. Erwerb versteuern. Korrekt?
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