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§ 3 Abs. 3 UStG,Drittland,Besorgungsleistung

Unser Mandant, ein Künstler, ist Unternehmer im Inland. Eine Galerie in der Schweiz vermarktet seine Werke im Wege der Verkaufskomission. Die Galerie veräußert die Bilder im eigenen Namen an ihre Endkunden.Die Verbringung der Werke vom Inland in die Schweiz (Galerie) wird als sog. Künstlereinfuhr abgewickelt. Es entstehen keine Zölle und keine Einfuhrumsatzsteuer für den Künstler oder die Galerie. Wie ist/sind die Lieferung/en des Künstlers umsatzsteuerlich zu behandeln? Papiere vom deutschen Zoll gibt es nicht.
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