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Verein,Werbeleistungen

Ein nicht gemeinnütziger Verein PMI (Vereinszweck ist nicht auf den wirtschaftlichen Vorteil der Mitglieder ausgelegt, es geht um die Schulung bzgl. Projektmanagement) stellt Rechnungen an andere Vereine (auch nicht gemeinnützig), um sich folgende Leistung vergüten zu lassen:Der Verein PMI stellt eine Homepage zur Verfügung, auf dessen Oberfläche sich diese anderen Vereine gegen Zahlung einer Lizenzgebühr präsentieren dürfen.Die Vereine, die diese Lizenzgebühr zahlen, haben ihren Sitz in Deutschland und im EU-Ausland.Frage 1:Diese sonstige Leistung ist umsatzsteuerpflichtig für die deutschen Vereine?Frage 2:Diese sonstige Leistung ist umsatzsteuerfrei und nach § 18b UStG zu melden, wenn sie an Vereine des EU-Auslands gerichtet ist. Der Verein müsste also eine Rechnung ausstellen, die ohne Umsatzsteuerausweis und mit dem Hinweis auf des Reverse-Charge-Verfahren versehen wird, richtig?Frage 3Der Verein hat Mitglieder in Deutschland und den USA. Es werden Mitgliedsbeiträge über ein amerikanisches Portal in Dollar gezahlt. Diese Beiträge sind umsatzsteuerfrei. Eventuell auch körperschaftsteuerbefreit?
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