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Reihengeschäft,Umsatzsteuer

Unser Mandant ist EDV-Dienstleister. Im Rahmen seiner Dienstleistungen liefert er Hardware nach Österreich.Der in Deutschland ansässige Lieferant hat die Ware direkt an den Kunden in Österreich geliefert. Unser Mandant erhält nun eine Rechnung inkl. 20 % österreichischer Umsatzsteuer.Ist das so richtig? Kann unser Mandant diese Umsatzsteuer als Vorsteuer in Abzug bringen? Eventuell im Rahmen eines Erstattungsverfahrens?
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