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§ 1 Abs. 1 Satz UStG,§ 3 Abs. 9 Satz 1 UStG,Verschiffung der Verfügungsmacht,Ort der Lieferung

Kunde D (deutscher Unternehmer) bestellt bei Hersteller M (deutscher Unternehmer) ein Werkzeug für die Automobilindustrie. Zahlungskonditionen: 10 % bei Auftragsbestätigung, 50 % nach Leistungsüberprüfung/Abmusterung, 30 % nach Inbetriebnahme und Probelauf, 10 % Schlusszahlung nach erfolgreicher Endabnahme. Die Endabnahme erfolgt in Deutschland. Das Werkzeug wird von Hersteller M mit Incoterms DAP („Delivered At Place“/„Geliefert benannter Ort“) nach Mexiko versandt.Fragen:Handelt es sich um eine steuerbare und umsatzsteuerpflichtige Lieferung von M an D in Deutschland, weil dort die Endabnahme erfolgt, oder ist es eine steuerfreie Ausfuhrlieferung, da der Verkäufer die Gefahr des Untergangs bis Mexiko trägt?Wie ist der Vorgang umsatzsteuerlich korrekt abzuhandeln?
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