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Warenlieferung,Drittland,§ 3 UStG

Unsere Mandantin möchte Geräte in ein Konsignationslager in Australien versenden. Dort kann ein einziger Händler auf diese Ware zugreifen und sie weiter verkaufen (innerhalb Australiens, evtl. auch nach Neuseeland). Die nicht verkaufte Ware geht zurück nach Deutschland.Wie sind diese Vorgänge ustl. zu beurteilen?Handelt es sich bei der Versendung der Waren um einen nicht steuerbaren Vorgang, da keine Verfügungsmacht verschafft wird? Ist die Entnahme aus dem Konsignationslager dann eine in Australien steuerbare und steuerpflichtige Lieferung, und muss sich unsere Mandantin dort registrieren lassen?Wann und von wem sind die Waren zu verzollen?
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