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Scheidung,Kosten,Rechtsstreit

Scheidungs-, Rechtsanwalts-, Beratungs- und Gerichtskosten 2017Eine Mandantin hatte im Jahr 2017 ganz erhebliche Kosten im Rahmen ihrer Scheidung. Diese entfielen auf Rechtsanwälte, Gericht und Berater.In der Steuererklärung 2017 wurden diese Kosten erklärt. Das Finanzamt erkannte diese nicht an.Können diese Kosten als außergewöhnliche Belastungen oder anderweitig in der Steuererklärung berücksichtigt werden?Sind in dieser Frage vor Gerichten Verfahren anhängig?
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