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Prämienzuschlag PKV,Berücksichtigung,§ 33 EStG

Mandant war über einen längeren Zeitraum nicht krankenversichert. Seit Mitte des VZ 2017 ist er wieder bei einer privaten Krankenversicherung „untergekommen“, welche gem. § 193 Abs. 4 VVG einen Prämienzuschlag aufgrund der Nichtversicherung erhob.Ist der Prämienzuschlag als Sonderausgabe oder agB abzugsfähig?
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