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Darlehen,§ 33 EStG,Syrien

Mandant und dessen Eltern leben in Deutschland. Mandant hat den Sachverhalt wie folgt beschrieben: Mein Vater hatte vor dem Krieg in Syrien einen Kredit von einer Bank dort geliehen. Die Kriegssituation führte dazu, dass das Geschäft zum Stillstand kam und die Raten nicht bezahlt wurden. Nun steht die Fabrik still und die Bank verlangt einen Ausgleich, die Summe von 45.000 € werde ich bezahlen, ein Anwalt wird das ganze begleiten. Die Unterstützung an meinen Vater ist prinzipiell sehr wichtig, um ihn und andere Familienmitglieder, einschließlich meiner Person in Syrien nicht strafbar zu machen.Können diese Aufwendungen als a. g. B. geltend gemacht werden?
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