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Haushaltsersparnis,Heimunterbringung,§ 33a EStG

Meine Mandanten, Eheleute (beide über 80), sind beide 100 % behindert. Bislang konnten sie noch in ihrem Einfamilienhaus leben. Durch eine hinzugekommene Schwerst-Pflegebedürftigkeit der Ehefrau sind beide in ein Pflegeheim umgezogen. Der Umzug dorthin und die Ummeldung der Wohnungsanschrift erfolgte am 16. Juni 2017.Das Einfamilienhaus wurde im Dezember 2018 veräußert. Bis zu diesem Zeitpunkt stand das Haus leer. Die normalen Hausaufwendungen (Versicherung, Grundsteuer, Strom, Heizung etc.) sind bis zum Verkauf angefallen.Insgesamt sind bei den Eheleuten Aufwendungen nach Abzug von Erstattung von 30.537 € entstanden.Der Gesamtbetrag der Einkünfte der Eheleute beläuft sich auf 53.441 €.Meine Frage: Ist eine Haushaltsersparnis in Abzug zu bringen trotz weiterlaufender Hauskosten für das EFH?
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