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Ein Mandant war viele Jahre umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer. Er bezog im wesentlichen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Als Musiker erzielte er daneben Einnahmen aus Auftritten. Diese lagen immer unter der Kleinunternehmergrenze. Im Jahr 2008 erwarb er eine Solaranlage. Aus diesem Vorgang wurde die Vorsteuer gezogen. Sowohl die Lieferungen des Stroms als auch seine Einkünfte als Musiker werden seitdem umsatzsteuerlich erfasst. Er führt also Umsatzsteuer ab. Die Erlöse liegen inzwischen wieder unter der Kleinunternehmergrenze. Also sowohl die Erlöse aus der Solaranlage als auch als Musiker. Kann unser Mandant nun wieder auf den Umsatzsteuerausweis verzichten? Sofern er hinsichtlich der Solaranlage an die Umsatzsteuer gebunden bleibt, kann der dann die Rechnung als Musiker wieder ohne Umsatzsteuer stellen?
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