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Mein Mandant (Ehemann) hat im März 2013 eine PV-Anlage auf seinem privaten Wohnhaus installiert und in Betrieb genommen. Er hat zur USt optiert (100 % Zuordnung zum Unternehmensvermögen). Mit Ablauf des Februar 2015 überträgt er den hälftigen Teil der Photovoltaikanlage seiner Ehefrau. Dadurch endet die umsatzsteuerliche Tätigkeit des Ehemanns während die umsatzsteuerliche Tätigkeit der Ehegatten beginnt. Der Ehemann beabsichtigt zum 01.07.2015 die Eröffnung eines nebenberufliches Kleingewerbes (Schreiner), die Umsätze werden regelmäßig unter 17.500 € (in 2015 unter 6/12 von 17.500 €) ausfallen. Frage 1: Kann der Ehemann ab 01.07.2015 für sein Kleingewerbe (Schreiner) die Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen? Wenn nein, zu welchem Zeitpunkt wäre die Anwendung der Klein-Unternehmerregelung möglich (zum 01.01.2018 oder erst zum 01.03.2018 nach Ablauf von exakt 5 Kalenderjahren)? Frage 2: Ändert sich die Lösung, wenn der Ehemann sein nebenberufliches Kleingewerbe am 01.03.2015 (unmittelbar im Anschluss an die Übertragung des hälftigen Anteils der PV-Anlage) beginnt?
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