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Mandant X eröffnet lt. Gewerbeanmeldung am 31.10.2011 sein Unternehmen. Er geht von geringen Umsätzen aus und wählt daher die Kleinunternehmerschaft nach § 19 UStG. Vom 31.10.2011 bis 31.12.2011 betragen die Umsätze EUR 3.911,00. Hochgerechnet betragen die Umsätze bei zwei Monaten EUR 23.466,00 und bei drei Monaten EUR 15.644,00. Frage: Wird für die Hochrechnung auf den Jahresumsatz der Monat des Beginn des Unternehmens mit einbezogen, auch wenn die Tätigkeit nur einen Tag im Monat betrug oder werden nur volle Monate berücksichtigt? In 2012 betrug der Jahresumsatz EUR 40.000,00.
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