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Mein Mandant hat im Jahr 2014 die Grenze des § 19 UStG um ca. 3000,- € überschritten. Im Jahr 2015 wird er aufgrund verminderter Auftragslage die Grenze von 17.500,- € nicht überschreiten. Ist er aufgrund der Überschreitung der Grenze in 2014 nun in 2015 umsatzsteuerpflichtig und dann ab 2016 wieder Kleinunternehmer im Sinne des § 19 USTG?
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