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Ein Gewerbetreibender macht von der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG Gebrauch für 2014. Die Grenze von 17.500,00 € wird für 2014 überschritten. Muss er die Rechnungen rückwirkend berichtigen für 2014 und mit USt ausweisen oder genügt es wenn er ab 01.01.2015 Rechnungen mit USt schreibt. a) 2015 überschreitet er die Grenze von 17.500,00 nicht b) 2015 Umsätze voraussichtlich 25.000,00 € Wie sind die Rechnungen 2015 für die Fälle a + b zu stellen?
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