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Wir betreuen einen Mandanten, der zu Beginn seiner Tätigkeit der umsatzsteuerlichen Regelbesteuerung unterlag. Mit Wirkung zum 01.01.2012 wurde eine Umstellung auf die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG beantragt und genehmigt. Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2013 wurde festgestellt, dass 1 Wirtschaftsgut (Anschaffung 12/2006 mit Vorsteuerabzug) aufgrund einer ausschließlich privaten Nutzung aus dem Betriebsvermögen zu entnehmen ist. Unterliegt die Entnahme dieses Wirtschaftsgutes der Umsatzsteuer?
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