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Eine Mandantin hat ein Gewerbe zum 1.6.2013 bei der Gemeinde angemeldet. Es wurde am 3.12.14 rückwirkend beim Finanzamt die Regelung nach § 19 UStG beantragt. Nun sind Einnahmen im Jahr 2013 in Höhe von 11.660,13 Euro (6-12/13) entstanden. Durch Hochrechnung auf Kalenderjahr kommen wir auf einen Gesamtumsatz von 19.988,76 Euro, dadurch wird die Kleinunternehmergrenze von 17.500 Euro überschritten. In den Unterlagen haben wir nun gesehen, dass die Mandantin bereits Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab 1/13 abgegeben und das Finanzamt auch die Erstattungen ausbezahlt hat. Nun wäre unsere Frage, ob durch die Abgabe der Voranmeldungen eine Unternehmerschaft ab 1.1.2013 bereits bestehen kann. Demnach wäre die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer erreicht und die Anwendung nach § 19 UStG möglich.
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